In Kneipe und Kulturzentrum gilt aktuell 3G (Zugang zu Kulturveranstaltungen und Kneipe nur mit vollständigen Nachweisen) und die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung.
Kurz und bündig: Bist du vollständig geimpft, genesen oder getestet, dann komm vorbei und bringe deine Nachweise, einen amtlichen Lichtbildausweis sowie eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung mit!
Ein QR-Code für die freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App hängt im Eingangsbereich aus.
Weiteres klärt sich in der Langfassung:
Eintritt haben grundsätzlich Menschen (bis zur jeweils max. Anzahl), die einen entsprechenden vollständigen Impf-, Genesen- oder negativen Testnachweis (max. 24 Std. alter Antigen-Schnelltest oder 48 Std. alter PCR-Test) vorlegen. Auch dürfen sie keine typischen Coronavirus-Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber,Geruchs- oder Geschmacksverlust) haben. Zusätzlich muss ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.
Kinder bis zur Einschulung benötigen keinen Nachweis. Bei minderjährigen Schulpflichtigen reicht eine Bescheinigung der Schule aus, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.
Sämtliche Personen haben innerhalb geschlossener Räume eine Mund-Nasen-Bedeckung (das heißt: medizinische oder vergleichbare Maske oder eine Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94) zu tragen.
An einem festen Sitzplatz oder Stehplatz mit Tisch darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Veranstaltungen: Die anwesenden Menschen haben sich vorerst noch passiv zu verhalten (sie dürfen also nicht singen oder tanzen).
Menschen, die die Innenräume des Kulturzentrums auch nur kurz (etwa zur Toilettenbenutzung) betreten, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Nur bei geschlossenen Veranstaltungen zu privaten Zwecken (z.B. Familienfeiern, Hochzeitsfeiern) dürfen die Maske in den gesonderten Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfindet und zu denen andere Gäste keinen Zutritt haben, abgenommen werden.
Bei Veranstaltungen mit vordergründiger Tanzaktivitäten gilt 2G+ – nicht bei regulären Konzerten. Eingelassen werden dann grundsätzlich nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, einen entsprechenden Nachweis vorlegen und keine typischen Coronavirus-Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) haben. Zusätzlich müssen alle Personen einen negativen Testnachweis (max. 24 alter Antigen-Schnelltest oder max. 48 Std. alter PCR-Test) vorlegen. Zusätzlich haben ab dem 16. Lebensjahr alle einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Auch geboosterte Personen und doppelt geimpfte und genesene Personen müssen bei Tanzveranstaltungen zusätzlich einen negativen Testnachweis vorlegen. Im Regelfall bedarf es eines bescheinigten Tests eines Testzentrums oder einer Teststation. Die Schulbescheinigung für minderjährige Schüler*innen aufgrund der regelmäßigen Testung anhand eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes reicht nicht aus, eine tagesaktuelle Bestätigung der Schule für eine konkret durchgeführte Testung hingegen schon. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können und dies anhand einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, werden unter Vorlage eines aktuellen negativen Testnachweises (24 Std. Antigen-Schnelltest oder 48 Std. PCR-Test) und der ärztlichen Bescheinigung eingelassen.
Die Situation ändert sich laufend, wir werden euch hier möglichst auf dem Laufenden halten. Bitte informiert euch kurz vor eurem Besuch über die aktuellen Regelungen. Die Regeln können bei einzelnen Veranstaltungen an die jeweiligen Erfordernisse angepasst werden – es gelten die Regeln, die vor Ort kommuniziert werden. Wir halten uns in diesem Rahmen ausdrücklich offen, auch kurzfristig von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen, um beispielsweise betriebliche Abläufe zu gewährleisten. Dabei ist uns der Schutz der Menschen, die bei uns arbeiten, besonders wichtig. Informiert euch im Zweifel bitte am Einlass oder beim Kulturbüro.
Weitere Informtionen erhaltet ihr auch bei der Stadt Kiel und dem Land Schleswig-Holstein.
Achtet bitte auf einander und lasst euch impfen, denn dadurch schützt ihr euch und die Menschen, die sich nicht impfen lassen können! #impfenschützt ❤